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Cathrin Beckervordersandfort

Rechtsanwältin Cathrin Beckervordersandfort berät und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich im Erbrecht. Besonders spezialisiert hat sie sich auf die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Ihre Beratung berücksichtigt sowohl die finanziellen Interessen ihrer Mandanten als auch deren menschlichen und familiären Belange. Ihre pragmatische Vorgehensweise ist lösungsorientiert mit Blick auf das Realisierbare.

Die Zufriedenheit ihrer Mandanten und die häufige Weiterempfehlung bestätigen sie in ihrer Beratungsphilosophie.

Rechtsanwältin Cathrin Beckervordersandfort wohnt in Münster, ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Kurzvita:

seit 2015: Fachanwältin für Erbrecht

2013: Eintritt in die Kanzlei Weiduschat & Beckervordersandfort

Seit 2007: Selbständige Rechtsanwältin mit Tätigkeit ausschließlich im Familien- und Erbrecht

2004 bis 2006: Referendariat beim Landgericht Münster

1997 bis 2004: Studium der Rechtswissenschaften an der WWU Münster

Aufgewachsen in Deutschland und in den USA

 

Veröffentlichungen (Auszug):

Autorin in Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, erschienen im ZErb Verlag 2016

Steuerliche Gestaltung und Asset Protektion durch Eheverträge
ZErb Februar 2014

Ehebedingte Zuwendungen aus Schenkungen und Erbschaften im Zugewinnausgleich
Erbfolgebesteuerung Oktober 2012